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   VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037   

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https://dejure.org/2011,65499
VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037 (https://dejure.org/2011,65499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037 (https://dejure.org/2011,65499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2011 - 13a ZB 11.30037 (https://dejure.org/2011,65499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; Beweiswürdigung; extreme allgemeine Gefahrenlage; alleinstehender männlicher arbeitsfähiger Auslandsrückkehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037
    In jüngerer Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung nochmals bestätigt (BVerwG vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48).

    Im Übrigen hängt es wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen (BVerwG vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382) regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen.

    Zum Einwand der Beklagten, das Verwaltungsgericht habe sich zu Unrecht allein mit der Einlassung des Klägers begnügt, ohne dem weiter nachzugehen, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 8.2.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037
    Damit hat es sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 14.11.2007 BVerwG 10 B 47.07 Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 55) gestützt.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037
    Es hat - wie bereits ausgeführt - unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249/258) das Bestehen einer extremen allgemeinen Gefahrenlage für den Kläger hinsichtlich der allgemeinen Versorgungslage angenommen.
  • BVerwG, 12.08.2010 - 10 B 18.10

    Abschiebungsverbot bei allgemeinen Gefahren; verfassungskonforme Anwendung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037
    Diesem Ergebnis stehen auch die Zulassungsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 12.8.2010 BVerwG 10 B 18.10 u.a. und vom 23.6.2010 BVerwG 10 B 26.09 u.a. ) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht entgegen.
  • BVerwG, 23.06.2010 - 10 B 26.09

    Abschiebungsschutz; konkrete und allgemeine Gefahr; verfassungskonforme

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2011 - 13a ZB 11.30037
    Diesem Ergebnis stehen auch die Zulassungsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 12.8.2010 BVerwG 10 B 18.10 u.a. und vom 23.6.2010 BVerwG 10 B 26.09 u.a. ) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht entgegen.
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